Ausgesperrt in der Mietwohnung – wer zahlt?

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Kurz gesagt: In der Regel zahlen Sie selbst

Wer sich selbst aussperrt – etwa weil die Tür ohne Schlüssel zugefallen ist – trägt die Kosten für den Schlüsseldienst grundsätzlich selbst. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

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Ausnahmen, bei denen der Vermieter zahlen muss

In diesen Fällen kann eine Kostenerstattung möglich sein – das ist aber die Ausnahme, nicht die Regel, und sollte im Zweifel individuell geprüft werden.

Hilft die Versicherung?

Manche Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für eine Notöffnung, wenn ein Schlüssel gestohlen oder verloren wurde. Ein einfaches „ich habe mich ausgesperrt, Schlüssel steckt aber noch drinnen" ist meist nicht abgedeckt – prüfen Sie im Zweifel Ihre Police.

Häufige Fragen

Muss mein Vermieter die Notöffnung bezahlen?
In der Regel nein, außer die Aussperrung wurde durch einen Mangel an der Wohnung verursacht, für den der Vermieter verantwortlich ist.

Bekomme ich eine Rechnung für die Versicherung?
Ja, Sie erhalten immer eine detaillierte, nachvollziehbare Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Kontakt

📍 Jahnstraße 47 · 90763 Fürth
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