Kurz gesagt: In der Regel zahlen Sie selbst
Wer sich selbst aussperrt – etwa weil die Tür ohne Schlüssel zugefallen ist – trägt die Kosten für den Schlüsseldienst grundsätzlich selbst. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
Ausnahmen, bei denen der Vermieter zahlen muss
- ⚖️ Das Schloss war bereits vor dem Vorfall defekt und der Vermieter wusste davon
- ⚖️ Ein Mangel an der Wohnung (z. B. defekter Türmechanismus) hat die Aussperrung verursacht
- ⚖️ Der Vermieter hat eine vertraglich zugesicherte Wartung versäumt
In diesen Fällen kann eine Kostenerstattung möglich sein – das ist aber die Ausnahme, nicht die Regel, und sollte im Zweifel individuell geprüft werden.
Hilft die Versicherung?
Manche Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen übernehmen die Kosten für eine Notöffnung, wenn ein Schlüssel gestohlen oder verloren wurde. Ein einfaches „ich habe mich ausgesperrt, Schlüssel steckt aber noch drinnen" ist meist nicht abgedeckt – prüfen Sie im Zweifel Ihre Police.
Häufige Fragen
Muss mein Vermieter die Notöffnung bezahlen?
In der Regel nein, außer die Aussperrung wurde durch einen Mangel an der Wohnung verursacht, für den der Vermieter verantwortlich ist.
Bekomme ich eine Rechnung für die Versicherung?
Ja, Sie erhalten immer eine detaillierte, nachvollziehbare Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
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